Wenn es zu einem Skiunfall gekommen ist, sollte man vorerst mit den Beteiligten sprechen und abklären, ob jemand Schmerzen hat bzw. verletzt wurde oder ob Sachschäden entstanden sind. Sollte der Unfall glimpflich ausgegangen sein, muss vorerst nicht die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. Sobald aber eine Verletzung einer/eines Unfallbeteiligten vorliegt, sollten jedenfalls die Rettung und die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. In diesem Fall sollte auch der FAQ-Punkt „Was ist am Unfallort zu tun?“ beachtet werden.
Wenn es zu einem Skiunfall gekommen ist, sollte man vorerst mit den Beteiligten sprechen und abklären, ob jemand Schmerzen hat bzw. verletzt wurde oder ob Sachschäden entstanden sind. Sollte der Unfall glimpflich ausgegangen sein, muss vorerst nicht die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. Sobald aber eine Verletzung einer/eines Unfallbeteiligten vorliegt, sollten jedenfalls die Rettung und die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. In diesem Fall sollte auch der FAQ-Punkt „Was ist am Unfallort zu tun?“ beachtet werden.
Wenn es zu einem Skiunfall gekommen ist, sollte man vorerst mit den Beteiligten sprechen und abklären, ob jemand Schmerzen hat bzw. verletzt wurde oder ob Sachschäden entstanden sind. Sollte der Unfall glimpflich ausgegangen sein, muss vorerst nicht die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. Sobald aber eine Verletzung einer/eines Unfallbeteiligten vorliegt, sollten jedenfalls die Rettung und die Polizei/Alpinpolizei verständigt werden. In diesem Fall sollte auch der FAQ-Punkt „Was ist am Unfallort zu tun?“ beachtet werden.