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Grundsätzlich empfiehlt sich ein/e Anwalt/Anwältin von Anfang an, da diese/r während des Verfahrens unterstützend tätig wird und vor allem auch die Fristen im Auge behält. Ein Anwaltszwang besteht grundsätzlich erst ab einem Streitwert von mehr als € 5.000,00. Vgl. dazu auch der Punkt „Wann soll/muss ich eine/n Anwalt/Anwältin einschalten?“
Grundsätzlich empfiehlt sich ein/e Anwalt/Anwältin von Anfang an, da diese/r während des Verfahrens unterstützend tätig wird und vor allem auch die Fristen im Auge behält. Ein Anwaltszwang besteht grundsätzlich erst ab einem Streitwert von mehr als € 5.000,00. Vgl. dazu auch der Punkt „Wann soll/muss ich eine/n Anwalt/Anwältin einschalten?“
Grundsätzlich empfiehlt sich ein/e Anwalt/Anwältin von Anfang an, da diese/r während des Verfahrens unterstützend tätig wird und vor allem auch die Fristen im Auge behält. Ein Anwaltszwang besteht grundsätzlich erst ab einem Streitwert von mehr als € 5.000,00. Vgl. dazu auch der Punkt „Wann soll/muss ich eine/n Anwalt/Anwältin einschalten?“