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Wann sollte man sich nach einem Skiunfall durch einen Anwalt vertreten lassen?

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March 8, 2023

Grundsätzlich empfiehlt sich ein/e Anwalt/Anwältin von Anfang an, da diese/r während des Verfahrens unterstützend tätig wird und vor allem auch die Fristen im Auge behält. Ein Anwaltszwang besteht grundsätzlich erst ab einem Streitwert von mehr als € 5.000,00. Vgl. dazu auch der Punkt „Wann soll/muss ich eine/n Anwalt/Anwältin einschalten?“

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FAQs zum Thema Skirecht

Wann sollte man sich nach einem Skiunfall durch einen Anwalt vertreten lassen?

Grundsätzlich empfiehlt sich ein/e Anwalt/Anwältin von Anfang an, da diese/r während des Verfahrens unterstützend tätig wird und vor allem auch die Fristen im Auge behält. Ein Anwaltszwang besteht grundsätzlich erst ab einem Streitwert von mehr als € 5.000,00. Vgl. dazu auch der Punkt „Wann soll/muss ich eine/n Anwalt/Anwältin einschalten?“

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Wann sollte man sich nach einem Skiunfall durch einen Anwalt vertreten lassen?

Grundsätzlich empfiehlt sich ein/e Anwalt/Anwältin von Anfang an, da diese/r während des Verfahrens unterstützend tätig wird und vor allem auch die Fristen im Auge behält. Ein Anwaltszwang besteht grundsätzlich erst ab einem Streitwert von mehr als € 5.000,00. Vgl. dazu auch der Punkt „Wann soll/muss ich eine/n Anwalt/Anwältin einschalten?“

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