Der Skitourenboom der letzten Jahre führt dazu, dass es vermehrt zu Lawinenunfällen mit Personenbeteiligung kommt. Wird jemand durch eine Lawine getötet oder schwer verletzt, führt die Staatsanwaltschaft zwingend ein Ermittlungsverfahren durch und prüft, ob jemand aus der Skitourengruppe für den Unfall haftet. Dabei wird meist wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Auch fahrlässige Gemeingefährdung ist denkbar, wenn Lawinen auf den gesicherten Pistenbereich abgehen. Die Staatsanwaltschaft beurteilt dann aufgrund der aktuellen Lawinengefahr, ob der Unfall hätte verhindert werden können. Wurde die gewählte Skitourenroute nicht an die Bedingungen angepasst, kann es zu einer Verurteilung des „faktischen Führers“ einer Skitourengruppe kommen. Auch hier beurteilen Alpinsachverständige die Situation vor Ort für die Staatsanwaltschaft. Auch in so einem Fall kann das frühzeitige Einschalten eines/einer Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin den Ausgang eines Strafverfahrens entsprechend beeinflussen.
Der Skitourenboom der letzten Jahre führt dazu, dass es vermehrt zu Lawinenunfällen mit Personenbeteiligung kommt. Wird jemand durch eine Lawine getötet oder schwer verletzt, führt die Staatsanwaltschaft zwingend ein Ermittlungsverfahren durch und prüft, ob jemand aus der Skitourengruppe für den Unfall haftet. Dabei wird meist wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Auch fahrlässige Gemeingefährdung ist denkbar, wenn Lawinen auf den gesicherten Pistenbereich abgehen. Die Staatsanwaltschaft beurteilt dann aufgrund der aktuellen Lawinengefahr, ob der Unfall hätte verhindert werden können. Wurde die gewählte Skitourenroute nicht an die Bedingungen angepasst, kann es zu einer Verurteilung des „faktischen Führers“ einer Skitourengruppe kommen. Auch hier beurteilen Alpinsachverständige die Situation vor Ort für die Staatsanwaltschaft. Auch in so einem Fall kann das frühzeitige Einschalten eines/einer Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin den Ausgang eines Strafverfahrens entsprechend beeinflussen.
Der Skitourenboom der letzten Jahre führt dazu, dass es vermehrt zu Lawinenunfällen mit Personenbeteiligung kommt. Wird jemand durch eine Lawine getötet oder schwer verletzt, führt die Staatsanwaltschaft zwingend ein Ermittlungsverfahren durch und prüft, ob jemand aus der Skitourengruppe für den Unfall haftet. Dabei wird meist wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Auch fahrlässige Gemeingefährdung ist denkbar, wenn Lawinen auf den gesicherten Pistenbereich abgehen. Die Staatsanwaltschaft beurteilt dann aufgrund der aktuellen Lawinengefahr, ob der Unfall hätte verhindert werden können. Wurde die gewählte Skitourenroute nicht an die Bedingungen angepasst, kann es zu einer Verurteilung des „faktischen Führers“ einer Skitourengruppe kommen. Auch hier beurteilen Alpinsachverständige die Situation vor Ort für die Staatsanwaltschaft. Auch in so einem Fall kann das frühzeitige Einschalten eines/einer Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin den Ausgang eines Strafverfahrens entsprechend beeinflussen.