March 8, 2023
- Die Klage bei einem Wintersportunfall wird von einer Privatperson gegen die/den VerursacherIn eingebracht – gegen eine Privatperson (beispielsweise eine/n andere/n SchifahrerIn, deren/dessen Obsorgeberechtigte/n) oder ein Unternehmen wie z. B. den Pistenerhalter, sprich das Seilbahnunternehmen.
- Je nach Streitwert ist das Bezirksgericht oder Landesgericht (Grenze € 15.000,00) zuständig, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat.
- Der Klagsbetrag setzt sich meist aus einem Geldbetrag als Schadenersatz, (Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung usw.) zusammen. Sind Folgeschäden nicht ausgeschlossen, haftet die/der UnfallgegnerIn auch für künftige Schäden (Feststellungsbegehren).
- Nach einem Einspruch bzw. einer Klagebeantwortung der beklagten Partei führt das Gericht das ordentliche Verfahren durch.
- Das Gericht beauftragt meist eine/n alpine/n Sachverständige/n, ein Gutachten zu erstellen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Medizinische Sachverständige ermitteln die Schmerzperioden, anhand welcher die Höhe des Schmerzensgelds festgestellt wird.
FAQs zum Thema Skirecht
Wie läuft ein Verfahren vor Gericht bei eine Wintersport- oder Skiunfall ab?
- Die Klage bei einem Wintersportunfall wird von einer Privatperson gegen die/den VerursacherIn eingebracht – gegen eine Privatperson (beispielsweise eine/n andere/n SchifahrerIn, deren/dessen Obsorgeberechtigte/n) oder ein Unternehmen wie z. B. den Pistenerhalter, sprich das Seilbahnunternehmen.
- Je nach Streitwert ist das Bezirksgericht oder Landesgericht (Grenze € 15.000,00) zuständig, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat.
- Der Klagsbetrag setzt sich meist aus einem Geldbetrag als Schadenersatz, (Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung usw.) zusammen. Sind Folgeschäden nicht ausgeschlossen, haftet die/der UnfallgegnerIn auch für künftige Schäden (Feststellungsbegehren).
- Nach einem Einspruch bzw. einer Klagebeantwortung der beklagten Partei führt das Gericht das ordentliche Verfahren durch.
- Das Gericht beauftragt meist eine/n alpine/n Sachverständige/n, ein Gutachten zu erstellen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Medizinische Sachverständige ermitteln die Schmerzperioden, anhand welcher die Höhe des Schmerzensgelds festgestellt wird.
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Wie läuft ein Verfahren vor Gericht bei eine Wintersport- oder Skiunfall ab?
- Die Klage bei einem Wintersportunfall wird von einer Privatperson gegen die/den VerursacherIn eingebracht – gegen eine Privatperson (beispielsweise eine/n andere/n SchifahrerIn, deren/dessen Obsorgeberechtigte/n) oder ein Unternehmen wie z. B. den Pistenerhalter, sprich das Seilbahnunternehmen.
- Je nach Streitwert ist das Bezirksgericht oder Landesgericht (Grenze € 15.000,00) zuständig, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat.
- Der Klagsbetrag setzt sich meist aus einem Geldbetrag als Schadenersatz, (Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung usw.) zusammen. Sind Folgeschäden nicht ausgeschlossen, haftet die/der UnfallgegnerIn auch für künftige Schäden (Feststellungsbegehren).
- Nach einem Einspruch bzw. einer Klagebeantwortung der beklagten Partei führt das Gericht das ordentliche Verfahren durch.
- Das Gericht beauftragt meist eine/n alpine/n Sachverständige/n, ein Gutachten zu erstellen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Medizinische Sachverständige ermitteln die Schmerzperioden, anhand welcher die Höhe des Schmerzensgelds festgestellt wird.
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