
March 8, 2023
- Die Klage bei einem Wintersportunfall wird von einer Privatperson gegen die/den VerursacherIn eingebracht – gegen eine Privatperson (beispielsweise eine/n andere/n SchifahrerIn, deren/dessen Obsorgeberechtigte/n) oder ein Unternehmen wie z. B. den Pistenerhalter, sprich das Seilbahnunternehmen.
- Je nach Streitwert ist das Bezirksgericht oder Landesgericht (Grenze € 15.000,00) zuständig, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat.
- Der Klagsbetrag setzt sich meist aus einem Geldbetrag als Schadenersatz, (Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung usw.) zusammen. Sind Folgeschäden nicht ausgeschlossen, haftet die/der UnfallgegnerIn auch für künftige Schäden (Feststellungsbegehren).
- Nach einem Einspruch bzw. einer Klagebeantwortung der beklagten Partei führt das Gericht das ordentliche Verfahren durch.
- Das Gericht beauftragt meist eine/n alpine/n Sachverständige/n, ein Gutachten zu erstellen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Medizinische Sachverständige ermitteln die Schmerzperioden, anhand welcher die Höhe des Schmerzensgelds festgestellt wird.
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FAQs zum Thema Skirecht
Wie läuft ein Verfahren vor Gericht bei eine Wintersport- oder Skiunfall ab?
- Die Klage bei einem Wintersportunfall wird von einer Privatperson gegen die/den VerursacherIn eingebracht – gegen eine Privatperson (beispielsweise eine/n andere/n SchifahrerIn, deren/dessen Obsorgeberechtigte/n) oder ein Unternehmen wie z. B. den Pistenerhalter, sprich das Seilbahnunternehmen.
- Je nach Streitwert ist das Bezirksgericht oder Landesgericht (Grenze € 15.000,00) zuständig, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat.
- Der Klagsbetrag setzt sich meist aus einem Geldbetrag als Schadenersatz, (Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung usw.) zusammen. Sind Folgeschäden nicht ausgeschlossen, haftet die/der UnfallgegnerIn auch für künftige Schäden (Feststellungsbegehren).
- Nach einem Einspruch bzw. einer Klagebeantwortung der beklagten Partei führt das Gericht das ordentliche Verfahren durch.
- Das Gericht beauftragt meist eine/n alpine/n Sachverständige/n, ein Gutachten zu erstellen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Medizinische Sachverständige ermitteln die Schmerzperioden, anhand welcher die Höhe des Schmerzensgelds festgestellt wird.
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Wie läuft ein Verfahren vor Gericht bei eine Wintersport- oder Skiunfall ab?
- Die Klage bei einem Wintersportunfall wird von einer Privatperson gegen die/den VerursacherIn eingebracht – gegen eine Privatperson (beispielsweise eine/n andere/n SchifahrerIn, deren/dessen Obsorgeberechtigte/n) oder ein Unternehmen wie z. B. den Pistenerhalter, sprich das Seilbahnunternehmen.
- Je nach Streitwert ist das Bezirksgericht oder Landesgericht (Grenze € 15.000,00) zuständig, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat.
- Der Klagsbetrag setzt sich meist aus einem Geldbetrag als Schadenersatz, (Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung usw.) zusammen. Sind Folgeschäden nicht ausgeschlossen, haftet die/der UnfallgegnerIn auch für künftige Schäden (Feststellungsbegehren).
- Nach einem Einspruch bzw. einer Klagebeantwortung der beklagten Partei führt das Gericht das ordentliche Verfahren durch.
- Das Gericht beauftragt meist eine/n alpine/n Sachverständige/n, ein Gutachten zu erstellen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Medizinische Sachverständige ermitteln die Schmerzperioden, anhand welcher die Höhe des Schmerzensgelds festgestellt wird.
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