Die FIS-Regeln FIS-Regeln und der Pisten-Ordnungs-Entwurf gelten als Maßstab und Empfehlungen.
Daraus folgt, dass die FIS-Regeln und der Pisten-Ordnungs-Entwurf (POE) des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit keine Gesetze sind, bei deren Verletzung man haftbar gemacht werden kann – sie sind lediglich Empfehlungen, eine Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die alle Beteiligten bei der Ausübung des Skisports zu berücksichtigen haben. Diese Regeln werden von den Gerichten als Maßstab des Verschuldens herangezogen, d. h. das Ausmaß des Verschuldens wird daran gemessen.
Im Falle eines Unfalls wird fast immer ein/e gerichtlich beeidete/r Sachverständige/r für das Erstellen eines Gutachtens herangezogen.
Die FIS-Regeln FIS-Regeln und der Pisten-Ordnungs-Entwurf gelten als Maßstab und Empfehlungen.
Daraus folgt, dass die FIS-Regeln und der Pisten-Ordnungs-Entwurf (POE) des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit keine Gesetze sind, bei deren Verletzung man haftbar gemacht werden kann – sie sind lediglich Empfehlungen, eine Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die alle Beteiligten bei der Ausübung des Skisports zu berücksichtigen haben. Diese Regeln werden von den Gerichten als Maßstab des Verschuldens herangezogen, d. h. das Ausmaß des Verschuldens wird daran gemessen.
Im Falle eines Unfalls wird fast immer ein/e gerichtlich beeidete/r Sachverständige/r für das Erstellen eines Gutachtens herangezogen.
Die FIS-Regeln FIS-Regeln und der Pisten-Ordnungs-Entwurf gelten als Maßstab und Empfehlungen.
Daraus folgt, dass die FIS-Regeln und der Pisten-Ordnungs-Entwurf (POE) des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit keine Gesetze sind, bei deren Verletzung man haftbar gemacht werden kann – sie sind lediglich Empfehlungen, eine Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die alle Beteiligten bei der Ausübung des Skisports zu berücksichtigen haben. Diese Regeln werden von den Gerichten als Maßstab des Verschuldens herangezogen, d. h. das Ausmaß des Verschuldens wird daran gemessen.
Im Falle eines Unfalls wird fast immer ein/e gerichtlich beeidete/r Sachverständige/r für das Erstellen eines Gutachtens herangezogen.