Eine pauschale Einschätzung über die Verfahrensdauer ist schwer möglich, da sie von einigen Faktoren abhängig ist, insbesondere von Verhandlungstermin, Gutachtenerstellung, Einvernahme von ZeugInnen etc. Grundsätzlich muss mit einer Verfahrensdauer von ungefähr einem Jahr gerechnet werden.
Eine pauschale Einschätzung über die Verfahrensdauer ist schwer möglich, da sie von einigen Faktoren abhängig ist, insbesondere von Verhandlungstermin, Gutachtenerstellung, Einvernahme von ZeugInnen etc. Grundsätzlich muss mit einer Verfahrensdauer von ungefähr einem Jahr gerechnet werden.
Eine pauschale Einschätzung über die Verfahrensdauer ist schwer möglich, da sie von einigen Faktoren abhängig ist, insbesondere von Verhandlungstermin, Gutachtenerstellung, Einvernahme von ZeugInnen etc. Grundsätzlich muss mit einer Verfahrensdauer von ungefähr einem Jahr gerechnet werden.